Zukünftige Herausforderungen meisten

Bereit für FASTER?

Die FASTER Direktive zielt darauf ab, das fragmentierte Quellensteuerumfeld der EU revolutionieren. Durch vereinfachte Steuerverfahren sowie harmonisierte Steuerprozesse in den Mitgliedstaaten sollen in Zukunft grenzüberschreitende Investitionen in der EU weiter gefördert werden.

RAQUEST

FASTER könnte eine neue Ära der Quellensteuer einläuten

Die Direktive stellt Finanzinstitute, Steuerbehörden und Finanztechnologieanbieter vor große Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die digitale Transformation. Die kürzlich vom ECONFIN-RAT verabschiedete FASTER-Richtlinie ist ein bedeutender Meilenstein dafür. Wenngleich viele Aspekte von FASTER bis zum Jahr 2028 noch ins Detail ausgearbeitet werden müssen, zeichnen sich bereits jetzt erkennbare Anforderungen und Trends ab.

UPDATE

EU-Mitgliedstaaten erlangen politische Grundsatzeinigung über FASTER-Richtlinie

Für die Finanzbranche bedeutet die FASTER-Richtlinie in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen, um die digitale Transformation weiter voranzutreiben.

FACTSHEET

Ein perspektivischer Blick auf FASTER

Entdecken Sie Herausforderungen und Chancen für Banken, Steuerbehörden, Investoren und Technologieanbieter

UNSERE FASTER LÖSUNG

FASTER definiert zwar einen Grundstandard, die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten wird allerdings äußerst heterogen sein. Die RAQUEST-Lösung ist darauf ausgelegt, flexibel auf die jeweiligen technischen und prozessualen Anforderungen von Steuerbehörden reagieren zu können. Finanzinstituten garantieren wir eine klare und einfache Umsetzung durch homogene Technik, Prozesse und Schnittstellen.

MELDEWESEN AN MITGLIEDSSTAATEN

Unterstützung von direkten Meldungen durch Intermediäre an die Behörden sowie indirekten Meldungen entlang der Zahlungskette.

Digitale Beantragung der Bescheinigung der steuerlichen Ansässigkeit (eTRC)

Unterstützung der digitalen Beantragung von eTRCs für die Mitgliedsstaaten und Integration in den Prozess.

Relief at source, Quick Refund und Standard Refund

Unterstützung von schnellen Entlastungsverfahren in den einzelnen Mitgliedsstaaten (Relief at Source und Quick Refund). Zusätzlich wird (weiterhin) Standard Refund für die Fälle unterstützt, in denen die Schnellverfahren nicht durchführbar sind.

RAQUEST UND STTI

Auf eine marktbewährte und zuverlässige Lösung vertrauen

Unsere FASTER-Lösung basiert auf den bewährten Produkten RAQUEST und STTI. RAQUEST integriert Daten aus vorgelagerten Systemen und verarbeitet sie standardisiert und revisionssicher. STTI unterstützt die digitalen Schnittstellen der Steuerbehörden der Mitgliedsstaaten und der Intermediäre in der Zahlungskette.

FASTER

Key Facts

ZIEL

Die Europäische Kommission plant die Einführung eines EU-weiten standardisierten Systems von Quellensteuererleichterungen, das mit einem Mechanismus für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen einhergeht.

TIMING

Die FASTER-Richtlinie fordert die Steuerverwaltungen der 27 Mitgliedsstaaten auf, die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2028 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 1. Januar 2030 anzuwenden.

Dokumentation und Sorgfaltspflichten

Jeder EU-Markt muss ein elektronisches System zur Bescheinigung der steuerlichen Ansässigkeit (eTRC) entwickeln und einrichten, das natürlichen oder juristischen Personen innerhalb von drei Tagen eine digitale Bescheinigung der steuerlichen Ansässigkeit ausstellt eTRCs sind für das Jahr gültig, in dem sie ausgestellt werden und müssen erneuert werden. CFI-Register

CFI-Register

Gemäß FASTER muss jeder EU-Markt ein nationales Register der zertifizierten Finanzintermediäre (CFI) einrichten, die als Bevollmächtigte befugt sind. Um das Registrierungsverfahren zu vereinfachen, wird ein europäisches Portal für zertifizierte Finanzintermediäre eingerichtet, das als zentrale Website fungieren wird, auf der die nationalen Register abrufbar sein werden.

Meldepflichten im Quellenland

Mit FASTER muss jeder CFI, das einem Anleger Steuererleichterungen gewährt, Dividendenausschüttungen innerhalb von 20 Tagen an die Steuerverwaltung des Quellenlandes melden, damit diese die Zahlenkette nachvollziehen kann. Dividendenzahlungen von weniger als 1500 € sind von der Meldepflicht ausgenommen.

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