MiKaDiv
MiKaDiv Meldeanforderungen jetzt umsetzen
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuern (AbzStEntModG) tritt ein neues Mitteilungsverfahren auf Dividenden und Aktien in Kraft.
MiKaDiv
Finanzinstitute müssen diesen neuen Meldepflichten nachkommen.
Ab dem 1. Januar 2026 sind deutsche Zahlstellen verpflichtet, Kapitaleinkünfte aus Dividenden durch einen digitalen Prozess an die deutsche Steuerbehörde zu melden. Dies führt zu erhöhten Meldeverpflichtungen für Verwahrstellen und ausländische Finanzinstitute. Ab 2026 ist die Steuermeldung über die MiKaDiv-Schnittstelle für die Rückforderung der Quellensteuer zwingend erforderlich.
SCOPE
Involvierte Finanzinstitute
Deutsche Depotbanken und inländische Zahlstellen
Ein digitaler Bericht nuss erstellt werden und eine Ordnungsnummer wird vergeben. Für Inverstoren mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland werden zusätzlich Steuerbescheinigungen ausgestellt.
Ausländische
Finanzinstitute
Alle meldepflichtigen Informationen müssen der deutschen Zahlstelle offengelegt werden. Ordnungsnummern und digitale Steuerbescheinigungen werden nur für deutsche wirtschaftliche Eigentümer empfangen.
Meldung von umfangreichen Daten erforderlich
Obligatorisch zu meldende Informationen
Arten von wesentlichen Inhaltsdaten
Kundendaten
Informationen über den/die wirtschaftlichen Eigentümer und die Depotkontonummer. Auch Informationen über Treuhänder und Nießbrauch
Informationen über Wertpapiere
Kapitalerträge und Anzahl der Wertpapiere
Beteiligungen und Transaktionen
Informationen über die Anzahl der Wertpapiere zum Zeitpunkt der Zahlung sowie über Erwerbe und Veräußerungen 1 Jahr vor und 45 Tage nach der Dividendenzahlung. Informationen zur Abrechnung sind vorzulegen.
Vollständige Verwahrungskette
Informationen über jedes Finanzinstitut in der Zahlungskette, mit LEI und Beständen auf jedem Depotkonto
Hinterlegungsscheine
ISIN der hinterlegten Wertpapiere und Bezugsverhältnis
Meldungstypen
Inländische Steuerpflichtige
Digitale Meldung von Zusatzinformationen und Steuerbescheinigungen mit Zusatzinformationen
Ausländische Steuerpflichtige
Digitale Meldung statt Steuerbescheinigung
Benachrichtigung über nicht ausgestellte Steuerbescheinigungen oder nicht ausgeführte Bescheide
Für B-Depots:
Freistellungsmeldung
Bericht, der entweder keinen oder einen unvollständigen Steuerabzug ausweist
Aggregierte Berichte
Aggregiert nach Wertpapieren und Depotkonten
Berichtswesen
MiKaDiv Prozessablauf
MiKaDiv dient als Ersatz für das bisherige Steuerbescheinigungsverfahren. Der Prozess folgt der Verwahrungskette. Die deutschen Zahlstellen sind unmittelbar für die Umsetzung des neuen Verfahrens zuständig. Im Falle von B-Depots sind ausländische Finanzinstitute verpflichtet, der deutschen Zahlstelle die entsprechenden Meldedaten zu übermitteln. Die involvierten Institute müssen ein Format und ein Verfahren bereitstellen, mit dem sie sicherstellen, dass sie die für die Meldung erforderlichen Informationen von ausländischen Banken erhalten.
Technische Anforderungen
Technisches Berichtsformat
XML-Datenstruktur (FSAK-FM)
SFTP-Übertragung von Dateien (ELMA)
Authentifizierung über PKI-Unternehmenszertifikat
Shaping the future of digital banking
Wir sind Ihr Implementierungspartner für MiKaDiv
Seit dem Inkrafttreten des AbzStEntModG beschäftigten sich die RAQUEST-Experten mit der Ausarbeitung von Anforderungen und Vorgaben für das neue Meldeverfahren. Zusammen mit unsere Kunden haben wir Expertengruppen ins Leben gerufen und sind in spezialisierten User Groups der deutschen Steuerbehörde und den Bankenverbänden aktiv. Dadurch entstand ein kontinuierlicher Informationsaustausch mit der ausführenden Behörde sowie anderen beteiligten Parteien, der uns direkten Zugang zur Gestaltung der Rahmenbedingungen und des Prozesses ermöglichte.
Kompetenz und Kundenorientierung
Mit über 15 Jahren Erfahrung ist RAQUEST die marktführende Softwarelösung für die effiziente Abwicklung von Quellensteuern in Europa. Unser Erfolg beruht auf der Synergie von fundiertem Fachwissen und einer kooperativen Herangehensweise mit unseren Kunden. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen für eine vernetzte Finanzbranche.
Proaktiver Ansatz
Im Einklang mit regulatorischen Änderungen im Bereich der Quellensteuer engagieren wir uns aktiv in Expertengruppen und nehmen an User Groups mit allen rechtlichen und operativen Akteuren teil. Dank unserer proaktiven Herangehensweise sind wir Vorreiter bei der Entwicklung von Anforderungen und Spezifikationen und können so aktiv an der Gestaltung von Rahmenbedingngen und Prozessen mitwirken.
Sparrings-Partner und Early Adopter
Als Bindeglied zwischen Politik, Steuerbehörden, Verbänden und der Finanzbranche zeichnen wir uns durch herausragende Führung bei der technischen und prozeduralen Umsetzung von Digitalisierungsschritten aus. RAQUESTs umfassendes Netzwerk mit Entscheidungsträgern in Politik und Finanzbranche sowie unser geschätztes Advisory Board ermöglichen es uns, Veränderungen genau im Blick zu behalten.
Technologie und Leidenschaft
Software ist unsere DNA. Das Produktteam von RAQUEST ist passioniert und äußerst versiert in der Konzeption, Entwicklung und Pflege anspruchsvoller Softwarelösungen. Der Schwerpunkt liegt auf effizienten, zukunftssicheren und flexiblen Webtechnologien.
RAQUEST entdecken
Maßgeschneiderte MiKaDiv-Lösungen
Unsere MiKaDiv-Lösungen bieten ausländischen Banken und inländischen Zahlstellen geeignete Möglichkeiten zur Umsetzung des MiKaDiv-Verfahrens. Die Lösungen sind modular aufgebaut, individuell anpassbar und können auf jeden Bedarf zugeschnitten werden.
Get STARTED
Wesentliche Schritte für Finanzinstitute zur Vorbereitung auf MiKaDiv
Aufbau von Fachwissen
Analyse des Status quo
Identifizierung von internen Prozessen und Systemen
Anfordern von Prozessvorgaben und Datenspezifikationen
Unmittelbare Umsetzung von Änderungen
MiKaDiv Webcast
Sehen Sie unseren Webcast an und erhalten Sie ausführlichere technische Informationen und Insights
FAQs
Unserer Erfahrung nach nicht. Ein Excel-basierter Datenaustausch kann nur für einzelne Berichte genutzt werden. Insgesamt stößt ein Austausch mit Excel jedoch an technische Grenzen und wir empfehlen ein ausgereiftes strukturiertes Datenformat wie XML.
Deutsche Finanzinstitute und Zahlstellen sind gesetzlich verpflichtet, MiKaDiv-Meldungen zu übermitteln. Alle (ausländischen) Finanzinstitute sollten die Umsetzung der MiKaDiv-Anforderungen dringend in Erwägung ziehen, um ihren Kunden einen Steuerrückforderungsservice als Teil ihres wettbewerbsfähigen Dienstleistungsportfolios anbieten zu können.
RAQUEST Blog
Lesen Sie mehr zu MiKaDiv und der Digitalisierung der Steuerbehörden in unserem Blog
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Digitale Beantragungsverfahren meistern
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