RAQUEST BLOG

EU FASTER Directive: Was Finanzinstitute wissen sollten

Inhaltsverzeichnis

Was ist EU FASTER?

EU FASTER steht für Faster und Safer Relief of Excess Withholding Taxes. Offiziell bekannt als Richtlinie des Rates (EU) 2025/50, handelt es sich um einen Rechtsrahmen der Europäischen Union, der darauf abzielt, die Verfahren zur Quellensteuerentlastung in allen EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren und zu digitalisieren.

Einfach ausgedrückt: FASTER ersetzt ein Flickwerk aus langsamen, papierlastigen nationalen Verfahren durch ein einheitliches digitales System, das es grenzüberschreitenden Anlegern ermöglicht, zu viel gezahlte Steuern schneller und sicherer zurückzufordern.

Warum wird die EU-FASTER-Richtlinie eingeführt?  

Die kurze Antwort: Das aktuelle System ist gescheitert – und das schon seit Jahrzehnten.

Wenn ein nicht ansässiger Anleger Dividenden oder Zinsen aus EU-basierten Wertpapieren erhält, behält das Quellenland in der Regel Steuern zum vollen inländischen Steuersatz ein. Der Anleger muss auf dieselben Einnahmen dann auch in seinem Ansässigkeitsland Steuern bezahlen. Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden, können Anleger Entlastung im Rahmen eines Doppelbesteuerungs-abkommens beantragen, doch dieses Verfahren ist notorisch langsam, uneinheitlich und mit hohem Papieraufwand verbunden. Je nach Mitgliedstaat kann eine vollständige Rückerstattung Monate oder sogar Jahre dauern.

Abgesehen von der Ineffizienz wurde das alte System auch missbraucht. Hochkarätige Dividenden-Stripping-Systeme wie Cum/Ex und Cum/Cum führten europaweit zu betrügerischen Steuerrückforderungen in Milliardenhöhe. FASTER geht sowohl die Effizienz- als auch die Integritätsprobleme direkt an, indem es standardisierte Verfahren, digitale Dokumentation und obligatorische Meldepflichten einführt.

Wann wird EU FASTER umgesetzt?

Der Zeitplan sieht wie folgt aus:

  • 10. Dezember 2024: Rat der EU hat die FASTER-Richtlinie offiziell verabschiedet
  • 10. Januar 2025: Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union
  • 2025–2026: Europäische Kommission veröffentlicht technische Durchführungsrechtsakte, einschließlich des standardisierten XSD-Meldeschemas
  • 31. Dezember 2028: Frist für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht
  • 1. Januar 2030: Regeln treten in Kraft; Finanzinstitute müssen vollständig konform sein

 

Obwohl 2030 noch weit entfernt erscheinen mag, sind die erforderlichen technischen, operativen und organisatorischen Veränderungen erheblich. Frühzeitige Vorbereitung ist keine Option – sie ist strategisch notwendig.

Was sind die wichtigsten Elemente der FASTER-Richtlinie?  

FASTER führt vier wesentliche strukturelle Veränderungen im Bereich der EU-Quellensteuer ein:

1. Elektronische Steueransässigkeitsbescheinigungen (eTRC): Mitgliedstaaten müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Antragstellung eine standardisierte, EU-weit gültige digitale Steueransässigkeitsbescheinigung ausstellen. Diese einheitliche Bescheinigung ersetzt die unterschiedlichen Bescheinigungen in Papierform und kann im gesamten Geltungsjahr in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten verwendet werden.

2. Zwei beschleunigte Entlastungsverfahren: Zusätzlich zur bestehenden Standard-Rückerstattung müssen die Mitgliedstaaten mindestens eines der folgenden Verfahren anbieten:

  • Relief at Source: Zum Zeitpunkt der Zahlung wird der korrekte (aufgrund des Abkommens ermäßigte) Quellensteuersatz angewendet, sodass es gar nicht erst zu einer erhöhten Einbehaltung kommt.
  • Quick Refund: Die Steuer wird zum vollen inländischen Steuersatz einbehalten, jedoch wird der überschüssige Betrag innerhalb von 50 bis 60 Tagen nach dem Zahlungsdatum erstattet – eine erhebliche Verbesserung gegenüber den aktuellen Fristen.

 

3. Register zertifizierter Finanzintermediäre (CFI): Jeder teilnehmende Mitgliedstaat muss ein nationales Register zertifizierter Finanzintermediäre führen – Finanzinstitute, die berechtigt sind, im Namen von Anlegern Quellensteuerentlastung zu beantragen. Ein zentrales Europäisches CFI-Portal wird als zentrale Anlaufstelle für alle nationalen Register dienen und soll die grenzüberschreitende Registrierung vereinfachen.

4. Harmonisierte Melde- und Sorgfaltspflichten: Jeder CFI, der Steuerentlastung gewährt, muss Daten zu Dividenden- und Zinszahlungen melden – entweder direkt an die Steuerbehörde des Quellenlandes oder indirekt entlang der Verwahrungskette. Die Kommission wird im Rahmen von Durchführungsrechtsakten standardisierte Meldeformulare vorschreiben.

Wofür gilt FASTER?

FASTER erfasst die zu viel einbehaltene Quellensteuer auf:

  • Dividenden aus börsennotierten Aktien, bei denen die zahlende Einheit in einem EU-Mitgliedstaat steuerlich ansässig ist und der Anleger nicht ansässig ist
  • Zinsen aus börsennotierten Anleihen, nach Ermessen des jeweiligen Mitgliedstaats

 

Es ist zu beachten, dass nicht jeder EU-Mitgliedstaat automatisch allen Bestimmungen unterliegt. Mitgliedstaaten, die bereits ein umfassendes Entlastungssystem anwenden und deren Marktkapitalisierungsquote unter 1,5 % des EU-Gesamtvolumens liegt (gemäß ESMA-Meldung), können ihre bestehenden nationalen Verfahren beibehalten. Überschreitet die Quote eines Mitgliedstaats diesen Schwellenwert jedoch vier Jahre in Folge, gilt der vollständige FASTER-Rahmen unwiderruflich.

Wen betrifft EU FASTER?

FASTER hat direkte Auswirkungen auf eine Vielzahl von Akteuren:

Finanzinstitute & Custodians: Große in der EU ansässige Depotbanken und Finanzintermediäre sind verpflichtet, sich als zertifizierte Finanzintermediäre zu registrieren. Sie sind mit neuen Registrierungs-, Sorgfalts- und Meldepflichten konfrontiert und müssen ihre internen Prozesse und IT-Systeme entsprechend anpassen.

Grenzüberschreitende Anleger: Privatpersonen, Pensionskassen und kollektive Investmentfonds, die in EU-Wertpapiere investieren, werden von kürzeren Entlastungsfristen und einer vereinfachten Dokumentation profitieren, müssen jedoch eTRCs beantragen und verlängern.

Fondsverwalter: Müssen ihre Systeme modernisieren und die Aufsicht verstärken, um die steuerrechtlichen Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen.

Nationale Steuerbehörden: Sie müssen digitale Systeme einrichten oder modernisieren, um elektronische Steuerbescheinigungen (eTRCs) auszustellen, standardisierte elektronische Meldungen zu akzeptieren und eine Schnittstelle zum europäischen CFI-Portal herzustellen.

Was sollten Finanzinstitute tun, um sich auf FASTER vorzubereiten?

Da das Jahr 2030 als Starttermin feststeht, bleibt zwar noch Zeit für die Vorbereitungen, aber nicht unbegrenzt. Folgendes sollten die Institutionen jetzt tun:

Impact Assessment durchführen: Aktuelle Prozesse, Datenflüsse und IT-Architektur mit den FASTER-Anforderungen abgleichen sowie Lücken bei der Compliance-Bereitschaft, Prozessreife, technischen Umsetzung und Governance identifizieren.

CFI-Registrierung planen: Klären, ob und wo eine Registrierung erforderlich ist. Der Registrierungsprozess setzt die Erfüllung strenger Zulassungskriterien voraus, einschließlich steuerlicher Ansässigkeit in einem konformen Rechtsgebiet und die Einhaltung der Geldwäschevorschriften.

Daten- und Meldekapazitäten ausbauen: FASTER verlangt ein standardisiertes, elektronisches, prüfbares Reporting. Institute müssen prüfen, ob ihre aktuelle Datenqualität und Reporting-Infrastruktur diesen Anforderungen entsprechen.

Automatisieren, wo möglich: Manuelle Prozesse werden den Anforderungen von FASTER nicht gerecht. Die Automatisierung der eTRC-Verwaltung, Sorgfaltspflichtprüfungen, Reporting-Workflows und der Entlastungsprozesse ist unerlässlich.

Frühzeitig einen spezialisierten Partner einbeziehen: Angesichts der Komplexität und Heterogenität der nationalen Umsetzungen ist die Zusammenarbeit mit einem Unternehmen, das über tiefgreifende Steuerexpertise und bewährte Technologie verfügt, der effizienteste Weg.

Wie helfen die FASTER-Module von RAQUEST?  

RAQUEST war von Anfang an in die Entwicklung der FASTER-Anforderungen und -Spezifikationen eingebunden – eine Nähe zum Regulierungsprozess, die sich direkt in der Lösungsqualität niederschlägt.

Die RAQUEST FASTER-Produktsuite basiert auf vier integrierten Modulen:

Modul für Quellensteuer-Processing: Umfasst Standard Reclaim für FASTER ausgeschlossene Anträge, Relief at Source, FASTER Quick Refund, Plattform für Dokumenten-Management sowie Compliance-, Kontroll- und Monitoring-Funktionen.

Modul für Quellensteuer-Reporting: Bietet ein spezialisiertes Reporting-Modul und Dashboard, womit Finanzinstitute ihren CFI-Meldepflichten nachkommen können – direkt gegenüber den Steuerbehörden oder indirekt entlang der Verwahrkette – in Übereinstimmung mit den von der Kommission in den Durchführungsrechtsakten festgelegten Standardformaten.

Modul für Quellensteuer-Datentransfer: Verwaltet alle Schnittstellen und Tax Data Flow (TDF)-Funktionen und bietet einen zentralen Zugangspunkt für die Erfassung von Daten aus vorgelagerten Systemen und deren Export an die zuständigen Behörden.

Modul für eTRC: Verwaltet den Empfang, die Validierung, Speicherung und Erneuerung elektronischer Steueransässigkeitsbescheinigungen für Anleger – eine unverzichtbare Grundlage sowohl für Relief at Source als auch Quick Refund.

Entscheidend ist der modulare Aufbau der RAQUEST Product Suite: Institute können genau die Komponenten implementieren, die sie benötigen, und diese in bestehende Systeme integrieren oder eine End-to-End-Lösung nutzen. Die Architektur ist so konzipiert, dass sie die Vielfalt lokaler FASTER-Implementierungen unterstützt, ohne dabei die internen Prozesse des jeweiligen Instituts zu fragmentieren.

Die FASTER-Module basieren auf den bewährten Plattformen RAQUEST und STTI, die bereits von führenden Finanzinstituten wie DZ Bank, LBBW, Helaba, Deka, CACEIS und Universal Investment genutzt werden. Sie bieten verschlüsselte Datenübertragung, automatisiertes Feedback-Tracking von Steuerbehörden sowie die erforderlichen Compliance-Kontrollen zur Reduzierung des Aufwands regulatorischer Anfragen.

Zusammenfassung

Die EU-FASTER-Richtlinie ist die bedeutendste Reform der EU-Quellensteuerverfahren seit einer Generation. Sie wird sich auf jeden großen Finanzintermediär auswirken, der auf den EU-Kapitalmärkten tätig ist, und erfordert Investitionen in Technologie und die Transformation von Prozessen. Die Frist bis 2030 mag noch weit entfernt erscheinen, doch die Unternehmen, die bereits heute mit den Vorbereitungen beginnen, werden diejenigen sein, die Compliance in einen Wettbewerbsvorteil verwandeln.

 

Sprechen Sie mit uns

Vereinbaren Sie Ihr Beratungsgespräch mit unseren Quellensteuer-Experten