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MiKaDiv-Reporting 2027: Was Finanzinstitute wissen sollten

Inhaltsverzeichnis

Was ist MiKaDiv? 

Im Jahr 2021 hat der deutsche Gesetzgeber MiKaDiv als digitales Meldeverfahren für deutsche Dividendenerträge eingeführt. Es ersetzt den bestehenden Prozess zur Bestellung von Steuerbescheinigungen, verschärft die Haftung von Finanzinstituten und macht MiKaDiv-Report-Informationen ab 2027 verpflichtend für die Rückforderung von Kapitalertragsteuer. 

MiKaDiv erfordert eine detaillierte Berichterstattung für inländische und ausländische Investoren, einschließlich verschiedener Meldungstypen, Korrekturmechanismen und eines starken Fokus auf Missbrauchsprävention – insbesondere im Hinblick auf überhöhte Steuererstattungen und komplexe Finanzvereinbarungen. 

Warum wird MiKaDiv jetzt eingeführt? 

MiKaDiv wird eingeführt, um die Abwicklung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden in Deutschland zu vereinfachen, zu modernisieren und zu digitalisieren sowie Steuerbetrug und -missbrauch zu bekämpfen. 

Traditionell beruhte der Prozess auf papierbasierten Steuerbescheinigungen, die Investoren nutzten, um Quellensteuern zurückzufordern oder – im Fall deutscher Anleger – bereits einbehaltene Steuern zu deklarieren. Dieser Prozess war langsam, fehleranfällig und eröffnete Schlupflöcher für Steuerbetrug, insbesondere im Rahmen von Cum/Ex-Geschäften, wodurch dem deutschen Staat Milliardenbeträge entgingen. 

Durch die Einführung von MiKaDiv kann das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Verwahrketten und Transaktionszeitpunkte nun deutlich besser nachvollziehen, insbesondere rund um Dividendenstichtage, die bei Cum/Ex-Modellen gezielt ausgenutzt wurden.

Wie sieht der Zeitplan aus?

MiKaDiv gilt für Dividendenerträge ab dem 1. Januar 2027 

Wer ist betroffen?

Deutsche Depotbanken und inländische Zahlstellen fungieren als meldende Stellen gegenüber dem BZSt. Sie konsolidieren MiKaDiv-Meldungen aus nachgelagerten Parteien und übermitteln einen digitalen Bericht. Daraus resultiert entweder eine Referenznummer (UUID) für ausländische Investoren oder eine Steuerbescheinigung für inländische Investoren. 

Ausländische Finanzinstitute sind verpflichtet, relevante MiKaDiv-Daten entlang der Verwahrkette weiterzugeben. Die UUID dient ausländischen Investoren für die elektronische Einreichung von Steuerrückforderungen, während deutsche Investoren eine Steuerbescheinigung erhalten. 

Global Custodians: Meldungen von Kunden müssen validiert und aggregiert werden, bevor sie entlang der Verwahrkette weitergeleitet werden. 

Service Provider: Da sie im Auftrag ihrer Kunden Steuererstattungen und Entlastungen an der Quelle abwickeln, wird von ihnen ebenfalls erwartet, dass sie das MiKaDiv-Reporting übernehmen.

Wie funktioniert MiKaDiv? 

MiKaDiv ersetzt das bisherige papierbasierte Verfahren der Bestellung für Steuerbescheinigungen und ergänzt es um eine digitale Meldekomponente. 

Die depotführende Bank des Investors initiiert den Prozess, indem sie die relevanten Daten an die nächste Stelle in der Verwahrkette übermittelt. 

Nach erfolgreicher Verarbeitung durch das BZST wird die eindeutige Referenznummer (UUID für ausländische Investoren), die das bisherige Papierverfahren ersetzt, entlang der Verwahrkette dem Investor zur Verfügung gestellt. Für deutsche Investoren wird weiterhin eine Steuerbescheinigung erstellt. 

Ausländische Investoren nutzen die UUID zur Beantragung von Steuerentlastungen auf deutsche Kapitalerträge. 

Seit 2024 müssen alle Steuerrückforderungen digital über das BOP-Portal eingereicht werden. Zudem hat das BZST im Juli das DIP.KaFE-Verfahren eingeführt, das eine Massenübermittlung für Investoren und Intermediäre ermöglicht. 

Auch für Entlastungen an der Quelle bei Investmentfonds, die eine deutsche Statusbescheinigung erhalten haben, müssen MiKaDiv-Meldungen entlang der Verwahrkette bereitgestellt werden. 

Welche Daten müssen gemeldet werden?

MiKaDiv-Meldungen basieren auf folgenden Datenkategorien: 

  • Dividendenerträge: Kapitalerträge und Anzahl der Wertpapiere  
  • Kundendaten: Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten, Depotnummer sowie Informationen zu Treuhandverhältnissen und Nießbrauch  
  • Wertpapierdaten: Angaben zum Wertpapier, und bei ADRs die ISIN der hinterlegten Wertpapiere und das Zeichnungsverhältnis 
  • Bestände und Transaktionen: Bestände zum Zahlungsstichtag sowie Käufe und Verkäufe innerhalb eines Jahres vor und 45 Tagen nach der Dividendenzahlung, einschließlich Settlement-Informationen  
  • Vollständige Verwahrkette: Angaben zu allen beteiligten Finanzinstituten inkl. LEI sowie Beständen auf den jeweiligen Depots  
  • Finanzvereinbarungen: Identifikation und Zuordnung offener Finanzvereinbarungen  

Was sollten Finanzinstitute zur Vorbereitung auf MiKaDiv tun? 

  1. Frühzeitiges Verständnis von Umfang und Auswirkungen (Kunden, Produkte, Systeme, Prozesse und rechtliche Anforderungen von MiKaDiv)  
  1. Start eines MiKaDiv-Implementierungsprogramms:  
  • Relevante Rolle(n) im MiKaDiv-Prozess bestimmen  
  • Datenmanagement und Dokumentation erweitern  
  • Transparenz über Transaktionen und Verwahrketten herstellen  
  • Geschäftsmodelle mit Finanzvereinbarungen überprüfen (z. B. Wertpapierleihe, Repo)  
  • Compliance- und Kontrollmechanismen stärken  
  • Regulatorische Entwicklungen beobachten  
  • Abstimmung mit Kunden und Marktinfrastruktur sicherstellen  
  • Neue Reporting-Prozesse implementieren  

Ist MiKaDiv mit der EU-FASTER-Richtlinie abgestimmt?

Im Zuge der Umsetzung beider Regelwerke ist es wichtig, die Gemeinsamkeiten zu verstehen: 

  • Beide Systeme basieren auf der Besteuerung von Kapitalerträgen und fördern Transparenz und Compliance  
  • Beide nutzen XML als Grundlage für den Datenaustausch (wenn auch in unterschiedlichen Formaten)  
  • Reporting ist Voraussetzung für Steuerentlastungen, fristgerechte und korrekte Meldungen sind dafür unerlässlich.  
  • Die Inhalte der Meldungen sind weitgehend vergleichbar und bilden harmonisierte Datenanforderungen in unterschiedlichen Rechtsräumen ab.  

 

MiKaDiv kann als Vorläufer der FASTER-Richtlinie der Europäischen Union betrachtet werden.

Wie unterstützt die Plug-and-Play-Lösung von RAQUEST? 

Die RAQUEST MiKaDiv Software ist eine umfassende Lösung zur Erfüllung der deutschen MiKaDiv-Anforderungen und Teil der RAQUEST Withholding Tax Software Suite. Verschiedene Module decken alle Rollen ab, die Finanzinstitute im Rahmen von MiKaDiv einnehmen können.

RAQUEST MiKaDiv Produkt-Suite 

Die MiKaDiv-Anforderungen unterscheiden sich je nach Rolle innerhalb der Verwahrkette. Die rollenspezifischen Module von RAQUEST, einzeln oder kombiniert einsetzbar, ermöglichen maßgeschneiderte Compliance für: 

  • Ausländische Finanzinstitute und Service Provider  
  • Deutsche Finanzinstitute und inländische Zahlstellen  
  • Internationale Verwahrstellen  

 

Die Lösung ermöglicht den Datenaustausch entlang der gesamten Prozesskette bis zum BZSt über RAQUESTs Modul für den Secure Transfer of Tax Information (STTI). 

Die Module integrieren sich nahtlos in bestehende RAQUEST-Lösungen für Reclaim und Relief at Source. 

RAQUEST unterstützt die Erhebung aller erforderlichen Daten sowie deren Integration in MiKaDiv-Reports für alle Rollen. Bei ausländischen Finanzinstituten und deutschen meldenden Banken erfolgt dies über standardisierte Schnittstellen. Intermediäre erhalten die Daten von ihren Kundenbanken, gleichen sie mit eigenen Daten ab, validieren sie und leiten sie entlang der Verwahrkette bis zur deutschen Zahlstelle oder zum BZSt weiter.

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