Entdecken Sie „Ask the Expert“, die neue Themenreihe von RAQUEST, die direkt auf den Punkt kommt und dafür sorgt, dass Quellensteuerexperten komplizierte Themen in leicht verständliche Erkenntnisse zusammenfassen. Wir bringen renommierte Experten aus der Quellensteuerbranche zusammen und stellen ihnen fünf tiefgreifende Fragen zu den verschiedensten Themen. In diesem kurzen, aber aufschlussreichen Format werden wir in Zukunft eine Reihe von hochkarätigen Persönlichkeiten aus der Quellensteuerbranche zu Wort kommen lassen, die sich intensiv mit einer breiten Palette von Themen befassen.
Den Anfang macht Herbert Dorfmann, Mitglied des Europäischen Parlaments und Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Währungsausschusses (ECON), der einige FASTER-Insights teilt.
Herbert Dorfmann arbeitet seit Jahren an der erfolgreichen Umsetzung der FASTER-Richtlinie. Am 14. Oktober 2024 stellte er als Rapporteur des ECON-Ausschusses seinen Bericht über den Entwurf der Richtlinie des Rates über die schnellere und sicherere Entlastung von Quellensteuerüberschüssen vor. Am 14. November befürwortete das Europäische Parlament schließlich mit deutlicher Mehrheit seinen Bericht – ein weiterer erfolgreicher Schritt auf dem Weg zur Umsetzung von FASTER.
Nach den aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit FASTER hat er uns fünf wesentliche Fragen beantwortet:
Das Parlament nimmt in der nächsten Plenarsitzung am 13. und 14. November über ein vereinfachtes Verfahren die Ratsposition an. Anschließend steht dem Rat nichts mehr im Wege, um seine Position wie angedacht spätestens bis zum 31. Januar 2025 endgültig zu verabschieden.
Die Einführung der eTRC ist sicher einer der größten Erfolge des neuen Gesetzes. Mit der Einführung eines gemeinsamen elektronischen Steueransässigkeitszertifikats werden langwierige, meist noch papierbasierte Verfahren beschleunigt und harmonisiert. Das eTRC muss von allen Steuerbehörden in der EU akzeptiert werden. Dafür wird die Kommission sicherlich einheitliche technische Standards vorlegen.
Natürlich besteht das Risiko, dass die Finanzintermediäre die Haftungsrisiken im Rahmen der FASTER-Richtlinie als zu hoch einschätzen, was dazu führen könnte, dass bestimmte Dienstleistungen eingestellt werden, um nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie zu fallen. Allerdings glaube ich persönlich, dass die Europäische Kommission Schritte unternehmen wird, um solche Risiken zu mindern. Der verlängerte Umsetzungszeitraum für FASTER, der jetzt bis 2030 läuft, bietet ausreichend Zeit, um technische Leitfäden und andere unterstützende Materialien vorzubereiten, die eine einheitliche und harmonisierte Auslegung der Richtlinie in der gesamten EU sicherstellen sollen. Initiativen zur Förderung von grenzüberschreitenden Investitionen sollen im Rahmen der Kapitalmarktunion grundsätzlich dazu anregen, Investoren neue Anlagemöglichkeiten anzubieten, anstatt Dienstleistungen zurückzuziehen.
Der Rat hat, abweichend von unserer Parlamentsposition, diese Ausnahmen eingeführt und hält dies für sinnvoll, da diese Länder bereits gut funktionierende Rückerstattungssysteme haben oder ihre Finanzmärkte zu klein für groß angelegte Betrugsfälle sind. Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bleiben bestehen und das trägt sicher nicht zu einer Harmonisierung innerhalb der EU bei.
Es ist sicherlich richtig, dass auch Interessengruppen aus Drittländern ein großes Interesse an der FASTER-Richtlinie haben. Die Kommission plant eine Strategie zur Einbindung von Interessengruppen, dabei sollen EU- als auch Nicht-EU-Finanzintermediäre, die von der Richtlinie betroffen sein könnten, einbezogen werden. Allerdings sind die Einzelheiten dieser Strategie derzeit noch unklar. Solche Initiativen können erst dann vollständig entwickelt und umgesetzt werden, wenn die Richtlinie vom Rat vollständig verabschiedet wurde.
Weitere Informationen und offizielle Dokumente zur verabschiedeten Richtlinie finden Sie hier:
Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission (Dokument)
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Mit einem Kundenportfolio von über 30 renommierten Finanzinstituten, darunter Berenberg, Commerzbank und DZ Bank, hat sich RAQUEST als Marktführer im Bereich Quellensteuer-Abwicklung etabliert. Das Unternehmen ist Mitglied in wichtigen Branchenverbänden und wird von einem hochkarätigen Beirat strategisch begleitet, dem unter anderem Peer Steinbrück und Karl von Rohr angehören. RAQUEST ermöglicht Finanzinstituten, regulatorische Anforderungen zu erfüllen, die Effizienz zu steigern und Kosten zu senken bei gleichzeitiger Maximierung der Anlegerrendite.
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