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Rückforderungen von Quellensteuern digital beantragen

RAQUEST Masterin

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Immer mehr europäische Beantragungsstellen digitalisieren ihre Prozesse – dazu zählt auch die Rückforderung ausländischer Quellensteuern.

Das Einreichen von physischen Formularen wird Stück für Stück durch neue digitale Verfahren ersetzt. Österreich, Dänemark und die Niederlande verlangen die Übermittlung der Daten unter anderem via Weboberfläche, die Schweiz fordert für die Beantragung der Rückforderungen aus Deutschland ausschließlich den digitalen Transfer aller Informationen und Dokumente. Auch die deutsche Steuerbehörde nimmt sich ein Beispiel an ihren direkten Nachbarländern und führt ein digitalisiertes Melde- und Beantragungsverfahren bei der Quellensteuerabwicklung ein. Finanzinstitute müssen sich technisch auf diese neuen Verfahren vorbereiten.  

Entscheiden sich Banken dafür, selbst eine eigene Schnittstelle zu konfigurieren, muss für jeden Beantragungsmarkt eine unterschiedliche Softwarelösung implementiert werden. Aus Kapazitätssicht kann der Aufwand für das Aufsetzen und Implementieren, sowie das Warten dieser Eigenentwicklung in Zukunft für Banken sehr hoch werden. Grund dafür stellen die schnelllebigen regulatorischen Änderungen dar, die die Prozesskette kontinuierlich verändern können. Das würde bedeuten, dass die einzelnen, von der Bank individuell gebauten Schnittstellen fortlaufend angepasst werden müssen. Ein ewiges “Nachjustieren” wäre die Konsequenz und der Grund, warum sich viele Finanzinstitute in Zukunft für ein fertiges Produkt, statt für eine Eigenlösung entscheiden sollten.

 

Mit STTI gelingt der Datentransfer zwischen Bank und Steuerbehörde

Mit STTI (kurz für: Secure Transport of Tax Information) hat die RAQUEST GmbH eine Schnittstelle entwickelt, die einen sicheren und effizienten, digitalen Übertragungsprozess ermöglicht. Ob eine elektronische Übermittlung von Formularen oder die automatisierte Dateneingabe in das erforderliche Webformular – mit STTI können die verschiedenen Verfahren der Steuerbehörden mit nur einer Lösung abgedeckt werden.  

Das RAQUEST STTI-Gateway kann an bestehenden Beantragungssysteme der Banken angebunden werden und bietet eine Vereinheitlichung für die verschiedenen Technologien und Prozesse der Märkte. STTI bietet bewährte Kompetenz und Zuverlässigkeit. Eine Implementierung des Gateways empfiehlt sich nicht nur aufgrund der jahrelangen Erfahrung und einer nachweislichen Erfolgsbilanz. Seit über drei Jahren fließen sowohl tiefgründiges Fachwissen zu den Anforderungen der Finanzbehörden und komplexen Steuervorschriften als auch umfassende Entwicklungsarbeit in STTI.   

Das macht STTI zu einem ausgereiften Schnittstellengateway, das schnell und nahtlos in vorhandene Systeme integriert werden kann und dabei hoch skalierbar ist. Mit STTI als Out-of-the-box-Lösung kümmert sich RAQUEST, im Rahmen einer Subscription, um jegliche (auch regulatorische) Updates und hält die Schnittstelle aktuell. Durch die end-to-end Verschlüsselung aller Daten wird zudem höchste Zuverlässigkeit und Sicherheit bei der Datenübermittlung gewährleistet. STTI ist bereits bei über 20 Instituten in Europa im Einsatz und somit geprüfter Industriestandard.  

 

STTI unterstützt zahlreiche Einreichungs-Verfahren 

STTI ermöglicht die sichere Übertragung von steuerrelevanten Informationen und Begleitdokumenten zwischen internen Systemen von Banken, Steuerbehörden oder Beantragungsstellen. Egal, welches Verfahren gefordert ist, die Schnittstelle unterstützt die elektronische Übermittlung von Formularen an die Beantragungsstelle oder transferiert Daten in das erforderliche Webformular. 

Flexible Nutzungsmodelle: STTI als eigenständige Anwendung oder in die RAQUEST-Software integriert 

STTI kann auf zwei Wegen genutzt werden: zum einen ist ein Einsatz ohne die Einführung der RAQUEST-Software für eine Beantragung über das Bestandssystem möglich. Auf der anderen Seite kann STTI auch die RAQUEST Quellensteuer-Software direkt mit den Beantragungsstellen verbinden – für einen automatisierten und verschlüsselten End-to-End Rückforderungsprozess. Neben der Verbindung zum BZSt in Deutschland deckt die RAQUEST STTI bereits auch die Beantragungsstellen der Schweizerischen Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), des Österreichischen Bundesministerium für Finanzen (BMF) sowie des Belastingdienst der Niederlande und der dänischen Zoll- und Steuerverwaltung (kurz: SKAT) ab.  Die Beantragungsstellen weiterer europäischer Länder werden mit der Zeit ebenfalls zu elektronischen Abläufen wechseln und entsprechende Schnittstellen bereitstellen. Daher sind Steuerdomizile und Investitionsmärkte in der RAQUEST STTI modular erweiterbar.

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