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EU-Harmonisierungsinitiative FASTER 

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Was steckt hinter der FASTER-Initiative der EU?

Die Europäische Kommission plant zum 01. Januar 2027 ein einheitliches System zur Quellensteuerentlastung einzuführen, sofern dieses von allen EU-Ländern einstimmig angenommen wird.

 

Die Europäische Kommission hat dazu im Juni einen Vorschlag zur Stärkung der Entlastung an der Quelle und der schnellen Erstattungsverfahren veröffentlicht. Für Anleger und Finanzintermediäre soll es künftig einfacher werden, sich von der Doppelbesteuerung zu befreien. Um das Antragsverfahren effizienter zu gestalten, soll eine gemeinsame digitale EU-Steuerwohnsitzbescheinigung für Anleger sowie standardisierte Meldepflichten für Finanzintermediäre eingeführt werden.

Zusätzlich zu dem bestehenden Standard-Erstattungsverfahren sollen zwei Schnellverfahren etabliert werden, um den Entlastungsprozess zu beschleunigen und zu harmonisieren. Die Mitgliedstaaten hätten dann die Wahl zwischen Vorabbefreiung und Quick Refund – oder einer Kombination aus beidem. Dies wäre in der Tat eine enorme Verbesserung.

Sehen wir uns zunächst eine andere wichtige Maßnahme genauer an: die Einführung einer gemeinsamen digitalen Steuerwohnsitzbescheinigung (eTRC) und einem gemeinsamen Reporting. Mit der Einführung einer einheitlichen digitalen Ansässigkeitsbescheinigung in der EU sollen die Verfahren zur Quellensteuererleichterung beschleunigt und gestrafft werden. So werden Anleger, die ein diverses Portfolio innerhalb der EU halten, nur noch EINE digitale Steueransässigkeitsbescheinigung benötigen, um mehrere Erstattungen innerhalb eines Kalenderjahres zu beantragen. Diese Bescheinigung soll innerhalb eines Arbeitstages nach Einreichung eines Antrags ausgestellt werden und damit die derzeit in den meisten Mitgliedstaaten üblichen papierbasierten Verfahren ablösen.

Warum könnte dies eine Herausforderung darstellen? Erstens haben viele europäische Länder, z. B. Deutschland, bereits ein dezentralisiertes Verfahren für Wohnsitzbescheinigungen eingeführt. Zweitens steht dieser Vorschlag im Widerspruch zum TRACE-IP-Modell der OECD, das bereits in Finnland eingeführt wurde und dem US-QI-System, bei dem Investoren ihren Steuerstatus selbst bescheinigen können.

Diese Diskrepanzen werfen Probleme auf, da entweder ein zentralisiertes digitales System zur Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes oder die Entwicklung von 27 bilateralen Systemen durch jeden Mitgliedstaat innerhalb von vier Jahren erforderlich wäre. Es ist darauf hinzuweisen, dass Richtlinien einstimmig angenommen werden müssen, um in Kraft zu treten. Wir sind gespannt, wohin die Entwicklung in diesem Bereich geht, und werden Sie auf dem Laufenden halten.

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