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FASTER-Initiative: Einführung eines standardisierten Quellensteuer-Entlastungssystems

FASTER-Initiative: Einführung eines standardisierten Quellensteuer-Entlastungssystems

Inhaltsverzeichnis

Die EU-Kommission will ein einheitliches System zur Quellensteuerentlastung einführen, das am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.

Stärkung der Entlastung an der Quelle und schnelle Erstattungsverfahren: Für Anleger und Finanzintermediäre soll es zukünftig einfacher und schneller werden, eine Entlastung von einbehaltenen Steuern zu erhalten. Zusätzlich zu dem bestehenden Standard-Erstattungsverfahren sieht der EU-Vorschlag die Einführung von zwei Schnellverfahren vor, um den Entlastungsprozess zu beschleunigen und zu harmonisieren. Die Mitgliedstaaten werden die Flexibilität haben, zwischen einer Entlastung an der Quelle oder einer schnellen Erstattung zu wählen – oder sich sogar für eine Kombination aus beidem zu entscheiden.

Um das Antragsverfahren noch effizienter zu gestalten, soll eine gemeinsame digitale EU-Steuerwohnsitzbescheinigung für Anleger sowie standardisierte Meldepflichten für Finanzintermediäre eingeführt werden. Was ist darunter zu verstehen?

Mit der Einführung einer einheitlichen digitalen Ansässigkeitsbescheinigung in der EU sollen die Verfahren zur Quellensteuererleichterung beschleunigt und gestrafft werden. So werden Anleger, die ein diverses Portfolio innerhalb der EU halten, nur noch EINE digitale Steueransässigkeitsbescheinigung benötigen, um mehrere Erstattungen innerhalb eines Kalenderjahres zu beantragen. Diese Bescheinigung soll innerhalb eines Arbeitstages nach der Einreichung eines Antrags ausgestellt werden, wodurch die derzeitige Abhängigkeit von papiergestützten Verfahren in den meisten Mitgliedstaaten ersetzt wird.

 

Warum könnte dies eine Herausforderung sein?

Erstens haben viele europäische Länder, z. B. Deutschland, bereits ein dezentralisiertes Verfahren für Aufenthaltsbescheinigungen eingeführt. Zweitens steht dieser Vorschlag im Widerspruch zum TRACE-IP-Modell der OECD und dem US-QI-System, das in Finnland bereits eingeführt wurde.

Beleuchten wir weitere kritischen Aspekte und Auswirkungen für Finanzinstitute und Steuerverwaltungen aus dem FASTER-Vorschlag:

1. Zeitdruck und technologische Herausforderungen

Die FASTER-Initiative verlangt von den Steuerverwaltungen der 27 Mitgliedstaaten, innerhalb der nächsten drei Jahre ein elektronisches System zur Bescheinigung der steuerlichen Ansässigkeit einzuführen. Dies stellt eine große Herausforderung dar, insbesondere für Regierungen, die nur wenig Erfahrung mit großen Technologieprojekten haben. Entscheidungen über bestehende Papierverfahren und die Wahl der Umsetzungsmethoden erhöhen die Komplexität zusätzlich.

2. Streamlining von Massenanfragen

Finanzinstitute und Drittanbieter möchten möglicherweise im Namen ihrer Kunden Anträge auf Integration der neuen Systeme in ihre kommerziellen Steuerdienstleistungen stellen. Die Besorgnis über Sicherheits- und Betrugsrisiken führt jedoch zu einem zunehmenden Trend, die Einreichung von Anträgen durch Dritte einzuschränken. In den USA lässt die IRS bereits Sammelanträge für ihr Äquivalent, das Formular 6166, zu. Die von FASTER vorgeschlagenen Sammelanträge mit einer einjährigen Gültigkeitsdauer könnten zu einer verschwenderischen Anhäufung ungenutzter Formulare führen.

3. Verwaltung abgelaufener eTRCs

Der Umgang mit abgelaufenen eTRCs sollte aufgrund des Ausstellungsdatums einfacher sein, aber die Integration elektronischer Dateien in Kernbankensysteme, KYC- und Steuerabzugsverfahren stellt eine Herausforderung dar. Die Notwendigkeit, abgelaufene eTRCs automatisch zu ersetzen, erhöht die Komplexität zusätzlich. Wenn die Mitgliedstaaten einen Selbstbeantragungsansatz wählen, werden die Finanzinstitute mit Verzögerungen konfrontiert sein, da die Anleger sich mit den Regeln für Steuererleichterungen auseinandersetzen und die Institute abgelaufene eTRCs für Prüfpfade aufbewahren.

4. Gegensätzliche Ansätze bei eTRCs und ISDs

Die Einführung von eTRCs in der EU steht im Gegensatz zur OECD und den USA, die Selbstbescheinigungen über die steuerliche Ansässigkeit und Vertragsvorteile (ISDs) verwenden. ISDs haben sich als vorteilhaft erwiesen, da sie den Arbeitsaufwand und die Kosten für die Steuerverwaltungen verringern und gleichzeitig das Risiko und die Haftung zwischen Investoren und Finanzinstituten aufteilen. Angesichts der Tatsache, dass Selbstbescheinigungen seit mehr als zwei Jahrzehnten in wichtigen Märkten erfolgreich eingesetzt werden, erscheint der Ansatz der EU unkonventionell.

 

Ein einheitliches Quellensteuerentlastungssystem für die gesamte Europäische Union. In der Grundidee eine sinnvolle Initiative, da der Vorschlag auf sicherere, schnellere und effizientere Steuererleichterungsverfahren abzielt, was wiederum Anlegern, Finanzinstituten und den Behörden zugutekommen.

Das Standard-Erstattungsverfahren soll beibehalten werden, was bedeuten würde, dass drei Verfahren zur Verfügung stehen würden. Länder wie Deutschland müssten also bis 2027 zwei neue Verfahren einführen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass Deutschland gerade erst mit #MiKaDiv und der neuen Massendatenschnittstelle für die Standardrückerstattung beginnt und Anlegern und Finanzinstituten eine Reihe neuer Regeln, eine neue technische Schnittstelle und zusätzliche Meldeverfahren auferlegt.

Allein dadurch erhöht sich der Implementierungs- und Pflegeaufwand für die Behörden und Finanzinstitute im In- und Ausland. Aber auch die neuen Modelle Relief at Source und Quick Refund sowie das Zentralregister der CFI und das System für digitale Ansässigkeitsbescheinigungen aus dem FASTER-Vorschlag müssten hinzugefügt werden.

Wir sind gespannt, wohin die Reise in dieser Initiative geht. Es ist anzumerken, dass die Richtlinien von allen EU-Mitgliedsstaaten einstimmig angenommen werden müssen, um in Kraft zu treten.

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