Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen Unternehmen personenbezogene Daten immer nur so lange speichern, wie es zwingend erforderlich ist. Insofern die Daten nach Ende der festgelegten Aufbewahrungsfrist nicht länger für den Zweck ihrer Erhebung benötigt werden, tritt unmittelbar eine Löschpflicht in Kraft. Mit dem neuen RAQUEST-Modul „Retention Management“ wird RAQUEST den Forderungen der DSGVO umfassend gerecht und kommt zugleich dem Wunsch seiner Kunden nach einer smarten Löschfunktion verjährter Kundendaten nach.
Das Modul „Retention Management“ hilft Ihnen dabei, alle nötigen Maßnahmen zur Einhaltung von Lösch- und Aufbewahrungsfristen zu treffen. Dabei prüft das RAQUEST-Modul die gewählte Aufbewahrungsfrist. Die in RAQUEST hinterlegten Kunden-, Depot- und Transaktionsdaten werden erst dann in der Löschfunktion angezeigt, wenn der Geschäftsfall abgeschlossen ist und die Daten nicht länger der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen.
Ja. Das Modul funktioniert über eine Schnittstelle, welche Sie über Ihre Kernbanken-Software steuern können. Die Löschung erfolgt über die Oberfläche im Kernbankensystem. Mitarbeiter können die Löschvorgänge somit von einem zentralen Ort aus steuern, was wiederum zu mehr Übersichtlichkeit und gesteigerter Performance beiträgt.
Ist die Aufbewahrungsfrist erreicht, gibt das Kernbankensystem über die Schnittstelle die zu löschenden Datensätze vor. Verjährte Daten löscht RAQUEST automatisch. Bei Daten, die der Aufbewahrungsfrist unterliegen oder in Abläufen benötigt werden, greift eine Veto-Funktion ein, die das Löschen relevanter Daten verhindert. Die Verantwortlichen können dieses Veto direkt im Kernbankensystem steuern und bei Bedarf überstimmen.
Neben der Einhaltung der DSGVO-Regeln bringt das Modul einen weiteren Vorteil mit sich: Das Datenwachstum in Ihrer Organisation bleibt übersichtlich – und Sie stehen rechtlich stets auf der sicheren Seite.
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