RAQUEST BLOG

TRACE – Vorabbefreiung von Quellensteuer in Finnland

TRACE - Vorabbefreiung von Quellensteuer in Finnland

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet die Einführung von TRACE in Finnland für Finanzinstitute?

Finnland hat am 1. Januar 2021 das TRACE-Verfahren (Treaty Relief and Compliance Enhancement) offiziell eingeführt. Als Vorreiter unter den OECD-Ländern hat Finnland am 1. Januar 2021 das TRACE-Verfahren (Treaty Relief and Compliance Enhancement) offiziell eingeführt und in seine Gesetzgebung implementiert. Finanzinstitutionen steht somit neben den bisherigen Verfahren der finnischen Quellensteuererstattung (dem Standard Refund und der finnischen Tax at Source Card) eine weitere Option zur Verfügung, wenn sie ihre Anleger von Quellensteuern auf finnische Dividendenzahlungen befreien möchten. Wir erklären, was Depotbanken und Finanzdienstleister jetzt wissen müssen.

Was ist TRACE?

TRACE ist Teil eines Implementierungspakets, das 2013 von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beschlossen wurde. Ziel des TRACE-Verfahrens ist es, Finanztransaktionen transparenter zu gestalten sowie den Quellensteuer-Prozess unter den Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Als neuen Akteur bringt TRACE einen autorisierten Intermediär (AI) ins Spiel, eine Organisation also, welche als Vermittler zur Rückforderung von Quellensteueransprüchen auf Portfolio-Investitionen fungiert. Sowohl die zuständigen Lagerstellen als auch die Depotbanken selbst können als AI eintreten. Möchten Finanzdienstleister ihre in Finnland investierten Anleger vorab per TRACE von der Quellensteuer befreien, müssen sie sich folglich entweder selbst als AI registrieren oder einen autorisierten Intermediär beauftragen (etwa die Lagerstelle oder ein anderes registriertes Finanzinstitut).

Welche Länder nehmen an TRACE teil?

Als erstes und bislang einziges OECD-Land hat Finnland die TRACE-Richtlinien in sein geltendes Recht integriert. Dabei schafft Finnland jedoch keine verbindliche Teilnahme für Finanzintermediäre und Anleger, sondern behält zwei bestehende Verfahren bei: das nachgelagerte Erstattungsverfahren (Standard Refund) sowie die finnische Tax at Source Card.

Ist die Teilnahme an TRACE für die Länder verpflichtend?

Grundsätzlich stellt die Teilnahme am TRACE-Verfahren für die OECD-Länder eine Richtlinie dar und keine Verpflichtung. Ob und wann es andere Länder dem finnischen Beispiel gleichtun werden, ist derzeit nicht bekannt. Anzunehmen ist jedoch, dass weitere Länder als Teil des in 2020 beschlossenen Konjunkturpakets der EU mittelfristig folgen.

Warum wurde TRACE entwickelt?

TRACE wurde von der OECD Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden sowie Akteuren der Finanzindustrie mit dem Ziel entwickelt, den Doppelbesteuerungsprozess der Quellensteuerbefreiung in den OECD-Ländern zu vereinheitlichen. Zudem sollen mithilfe eines standardisierten Verfahrens administrative Hürden beseitigt, Verwaltungskosten für alle Parteien minimiert und der Datenschutz durch weniger beteiligte Instanzen sichergestellt werden. Nicht zuletzt dient TRACE auch dazu, einem Gestaltungsmissbrauch bei Cum-Cum- sowie Cum-Ex-Geschäften und der damit einhergehenden unrechtmäßigen Rückforderung durch Dritte vorzubeugen.

Wie funktioniert TRACE?

Wollen Finanzinstitutionen ihre Anleger künftig von der finnischen Quellensteuer vorabbefreien oder einen Quick Refund beantragen, müssen sie zwei Prozessschritte befolgen:

  1. Registrierung als autorisierter Intermediär (AI): Depotbanken oder Lagerstellen, welche am TRACE-Verfahren teilnehmen möchten, müssen sich im Vorfeld einmalig bei der finnischen Steuerbehörde als AI registrieren.
  2. Übermittlung des Jahresberichts: In einem Steuerreporting an das Land des Emittenten (aktuell: Finnland) ist der AI dazu verpflichtet, einmal jährlich alle an seine Depotkunden entrichteten (finnischen) Dividendenerträge offenzulegen oder ein sogenanntes Nil-Reporting zu liefern. Um diese Informationen an die Vero Skatt, also die finnische Steuerbehörde übermitteln zu dürfen, bedarf es dem Einverständnis des Investors.

Welche Auswirkungen hat TRACE auf Depotbanken?

Für Depotbanken bringt TRACE Vereinfachungen, aber auch Risiken. Denn die Verantwortung für die Richtigkeit der erhobenen Anleger-Daten liegt bei dem am TRACE-Verfahren teilnehmenden Finanzinstitut. Registriert sich eine Lagerstelle als AI ist fraglich, ob sie dieses Risiko tragen möchte. Vieles deutet darauf hin, dass die Zentralverwahrer auf eine Registrierung der Depotbanken als AI bestehen werden. Denn das Prinzip lautet: Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben übernimmt jener AI, der dem wirtschaftlichen Eigentümer am nächsten steht – und das ist im Fall der Fälle die Bank.

Zudem zieht das TRACE-Verfahren seit 01. Januar 2021 auch konkrete Veränderungen bei der Antragstellung nach sich. Zum einen ändert sich das finnische Besteuerungsprinzip: Wird keine Vorabbefreiung beantragt, steigt die einbehaltene Quellensteuer von ehemals 30 % auf nun 35 % an. Hierbei orientiert sich der geltende Steuersatz grundsätzlich danach, welche Informationen den finnischen Behörden über den wirtschaftlichen Eigentümer zur Verfügung stehen.

Zum anderen müssen Depotbanken, die an TRACE teilnehmen, fortan ein Steuerreporting erstellen, in dem anlegerbezogene Daten nach Vorgabe der finnischen Behörde bereitgestellt werden. Um alle benötigten Daten in vollem Umfang sammeln zu können, empfiehlt Finnland den Einsatz einer Investorenselbsterklärung (Investor-Self-Declaration, kurz ISD), anhand welcher die Daten des wirtschaftlichen Eigentümers abgefragt werden. Die ISD soll somit als Grundlage für das Steuerreporting dienen. Erst wenn Banken oder Lagerstellen alle benötigten Daten und Einwilligungen eingeholt haben, kann mit der Übermittlung an die Steuerbehörde begonnen werden.

Was passiert, wenn Depotbanken nicht an TRACE teilnehmen?

Nimmt eine Depotbank nicht am TRACE-Verfahren teil, bedeutet dies, dass für ihre Anleger initial ein höherer Steuersatz von 35 % erhoben wird. Zwar kann die Depotbank die hohe Besteuerung mit Hilfe der Tax at Source Card vorabbefreien. Allerdings geht hier ein aufwendiger Prozess einher, von welchem Depotbanken häufig lieber absehen.

Wie können wir Sie unterstützen?

RAQUEST ist eine automatisierte Software für die Rückforderung, Vorabbefreiung und den Quick Refund ausländischer Quellensteuern. RAQUEST ermöglicht eine sichere und digitale Übermittlung aller Informationen zwischen dem Core Banking System und der zuständigen Steuerbehörde. Banken profitieren damit von einer Software, die den manuellen Rückforderungsprozess digital abbildet und dabei fehlerfrei und fristgerecht alle notwendigen Daten übermittelt. Ein besonderer Benefit der Antragstellung mit RAQUEST bildet zudem die uneingeschränkte Nachvollziehbarkeit im Antragsprozess. Unsere Quellensteuer-Experten sind über die aktuellen Entwicklungen des TRACE-Verfahrens stets umfassend informiert und beraten Sie gerne.

TEILE BEITRAG

NEUESTE BEITRÄGE

Sprechen Sie mit uns

Vereinbaren Sie Ihr Beratungsgespräch mit unseren Quellensteuer-Experten